KANZLEI OBERLÄNDER + OBERLÄNDER

Im Jahre 1996 gründete Herr Rechtsanwalt Oberländer die Kanzlei in Hanau. Ein Jahr später trat Frau Rechtsanwältin Oberländer in die Kanzlei ein. In den folgenden Jahren wurde das Team durch weitere Anwälte mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten verstärkt.

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SPEZIALISIERUNGEN UND FACHGEBIETE

Durch die Abdeckung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete ergänzt sich die Kanzlei Oberländer + Oberländer optimal und ist in der Lage, den Recht- und Ratsuchenden umfassend zu informieren und zu beraten.

Durch die Bürogemeinschaft mit der Steuerkanzlei Hahn & Markert können alle Rechtsfragen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten beleuchtet werden. Die Kanzlei berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer bei steuerrechtlichen Problemen, wie z.B. Überprüfen eines Steuerbescheides, Klage gegen einen Steuerbescheid, die steuerliche Anpassung von Verträgen, zu einer Betriebsprüfung oder zu Haftungsproblemen, weil das Finanzamt Sie für Steuerschulden Ihres Unternehmens in Anspruch nimmt.