Beratung

Vor allem dann, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, haben Sie bei der Kanzlei Oberländer und Oberländer die Möglichkeit, in einem Beratungsgespräch die Chancen und Risiken Ihres Rechtsstreits vorab klären zu lassen. Diese haben jeweils nach Rechtsgebiet einen Festpreis, der für Sie ihre Investition überschaubar halten soll.

Wenn es nach dem Beratungsgespräch zu einer weiterführenden Beauftragung unserer Kanzlei kommt, entfallen die Kosten für das Beratungsgespräch, da diese Dienstleistung von der abschließenden Kostennote abgedeckt wird.

Sachen nach Streitwert

In den folgenden Bereichen ergibt sich die Beratungsgebühr nach dem zugrunde liegenden Streitwert (siehe nebenstehende Tabelle). Der Streitwert ist z.B. der Kaufpreis, der noch offene Betrag des Darlehens, der entstandene Schaden bei einem Verkehrsunfall, etc. oder Schadensersatz nach Verkehrsunfall, Mietrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Darlehen, Inkasso.