RECHTSANWALT, STRAFVERTEIDIGER UND FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT
Peter Oberländer wurde am 25. Juni 1963 in Essen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, wo er auch sein Referendariat absolvierte. Im Jahre 1995 wurde Herr Oberländer als Rechtsanwalt zugelassen. Zeitgleich gründete er die Kanzlei in Hanau und war daneben 4 Jahre als Syndikusanwalt in einer Unternehmensberatung tätig. Im Jahr 2006 erwarb Herr Rechtsanwalt Peter Oberländer den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Als Fachanwalt ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Oberländer das Verkehrsrecht. Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, stellen sich die Unfallbeteiligten in der Regel die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftbar zu machen ist. Um hierbei Klarheit zu schaffen, berät Rechtsanwalt Oberländer die Unfallbeteiligten bei Problemen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Kosten für einen Mietwagen, Verdienstausfall, Kostenerstattung eines Sachverständigen und eventuellen Schmerzensgeldansprüchen.
Ein anderer Schwerpunkt bei der verkehrsrechtlichen Beratung von Herrn Oberländer betreffen Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr.
Durch meine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins bin ich immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.
Ebenso ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Oberländer ist das Strafrecht. Gerade in einem Strafverfahren weiß der Beschuldigte in der Regel nicht, wie er sich gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter verhalten soll. Hier ist es die Aufgabe von Herr Oberländer eine sachgerechte Verteidigung zu leisten, indem er zum einen alle den Beschuldigten entlastenden Umstände erfasst und vorträgt sowie zum anderen über ein faires Verfahren wacht. Weiterhin hat er als Verteidiger die Möglichkeit, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, daraufhin Verteidigungsstrategien zu entwickeln, Beweisanträge zu stellen und etwaige Formfehler zu rügen.
Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Oberländer auf das Gesellschaftsrecht gesetzt. Ziel von Rechtsanwalt Oberländer ist es, Existenzgründer bei der Frage zu beraten, ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co.) oder eine Kapitalgesellschaft (insbesondere der GmbH und der AG) für ihre Zwecke die beste Unternehmensform ist. Zudem erstellt und überprüft er maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge und steht bei Unternehmenskäufen kompetent an Ihrer Seite. Aber auch bei innergesellschaftlichen Problemen, wie bei Gesellschafterversammlungen, der Einsetzung und Abberufung von Geschäftsführern oder dem Ausschluss von Gesellschaftern bei gesellschaftswidrigem Verhalten, begleitet Herr Oberländer Sie mit Rat und Tat.