RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT SOWIE FÜR MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Bettina Bauch wurde am 5. Februar 1970 geboren. Sie studierte nach einer abgeschlossenen Ausbildung zur Bankkauffrau Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Das Referendariat absolvierte sie im Anschluss am Landgericht Frankfurt am Main.

Im Jahre 1999 wurde Frau Bauch durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main als Rechtsanwältin zugelassen und begann ihre berufliche Laufbahn zunächst als Justitiarin in der Rechtsabteilung eines großen Dienstleistungsunternehmens.

Im Jahr 2007 erwarb Frau Bauch den Titel zur Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, im Jahr 2009 den Titel zur Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Im Rahmen ihrer Tätigkeiten als Rechtsanwältin verfügt Frau Bauch über langjährige Berufserfahrung, die sie seit dem 15.11.2018 in der Kanzlei Oberländer + Oberländer für ihre Mandanten einbringt.

Als Fachanwältin hat Frau Bauch einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht. Sie berät und unterstützt Sie in den Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. In diesem Zusammenhang vertritt Frau Bauch Ihre Interessen beispielsweise bei Fragen rund um die Themen Abfindung, Gehaltsansprüche, Urlaub, Zeugnis etc. und bei sonstigen Differenzen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Kündigungsschutzrecht ist Frau Bauch ebenso vertraut wie Fragen rund um den Arbeitsvertrag, den Betriebsübergang und das Betriebsverfassungsrecht.

Das Arbeitsverhältnis stellt für die meisten Menschen eine Existenzgrundlage dar, zögern Sie also nicht, sich bei Problemen rechtzeitig anwaltlicher Hilfe zu bedienen!

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Bauch bildet das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist von besonderer Bedeutung, da nahezu jeder Mensch im Laufe seines Lebens entweder als Mieter oder Vermieter mit dem Mietrecht in Berührung kommt.

Frau Bauch berät und vertritt Sie sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerberaummietrecht u.a. bei Problemen mit Kündigungen, Mietmängeln, Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Kautionsrückzahlungsansprüchen und allen Störungen innerhalb eines Mietverhältnisses.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts verhilft Frau Bauch sowohl Wohnungseigentümern als auch Hausverwaltungen zu ihrem Recht bei rückständigen Hausgeldzahlungen oder Instandhaltungsrücklagen, Wohngeldabrechnungen und Fragen rund um die Themen Eigentümerversammlung, Teilungserklärungen etc.

Um in den von ihr betreuten Rechtsgebieten immer aktuell und umfassend informiert zu sein, ist Frau Bauch Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht sowie Mietrecht und Immobilien.