RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT

Regine Oberländer wurde am 09. Oktober 1965 geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und absolvierte ihr Referendariat in Limburg.

Im Jahre 1996 wurde Frau Oberländer als Rechtsanwältin zugelassen. Im selben Jahr erwarb Frau Oberländer den Titel einer Fachanwältin für Familienrecht und trat in die gemeinsame Kanzlei ein.

Als Fachanwältin für Familienrecht hat Frau Oberländer einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte im Ehe- und Familienrecht. Kernpunkt des Familienrechts ist das Scheidungsrecht und seine weitreichenden Folgen.

Im Familienrecht werden Lebensentscheidungen getroffen.
Lassen Sie sich von Anfang an beraten!

Rechtsanwältin Oberländer vertritt und berät Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei: Ehevertrag und Eheschließung, Scheidung und Scheidungsfolgenvereinbarung, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen, Elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht, Abstammung und Adoption, Namensrecht aber auch bezüglich des Rechts der nichtehelichen Lebensgemeinschaft . Frau Oberländer ist zudem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Da das Familienrecht oftmals Berührungspunkte mit dem Erbrecht aufweist, liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Oberländer auf diesem Rechtsgebiet. Sie leistet professionelle Beratung zu den Themen Vermögensübertragungen unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge, zum Erbvertrag, zu Stiftungen, zu Vermächtnissen und zum Testament und dessen formellen Voraussetzungen. Nach einem Erbfall informiert sie ihre Mandanten unter anderem zur Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit, Erbschaftssteuer und zum Erbverzicht.