Im Jahre 1996 gründete Herr Rechtsanwalt Oberländer die Kanzlei in Hanau. Ein Jahr später trat Frau Rechtsanwältin Oberländer in die Kanzlei ein. Im Jahre 2005 wurde das Team noch durch Herrn Rechtsanwalt Badock verstärkt. Das ebenerdige und behindertengerechte Büro zeichnet sich besonders durch eine moderne Verarbeitung der Werkstoffe Glas und Marmor aus, mittels derer die Räume freundlich und hell wirken. Durch die Nähe zum Hauptbahnhof ist das Gebäude bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Für Autofahrer sind kostenlose kanzleieigene Parkplätze vorhanden. Spezialitäten: Durch die Abdeckung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete ergänzt sich die Kanzlei Oberländer und Oberländer optimal und ist in der Lage, den Recht- und Ratsuchenden umfassend zu informieren und zu beraten. Durch die Bürogemeinschaft mit der Steuerberaterin Frau Birgit Massin-Erbe können alle Rechtsfragen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten beleuchtet werden. Die Kanzlei berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer bei steuerrechtlichen Problemen, wie z.B. Überprüfen eines Steuerbescheides, Klage gegen einen Steuerbescheid, die steuerliche Anpassung von Verträgen, zu einer Betriebsprüfung oder zu Haftungsproblemen, weil das Finanzamt Sie für Steuerschulden Ihres Unternehmens in Anspruch nimmt. Die Kanzlei ist Mitglied in der Hanauer Anwaltsvereinigung, in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge und im Deutschen Anwaltsverein. |